Die Leberblümchen blühen!

Es ist wieder so weit: In der Umgebung des Waldhauses Kalkbrüche sind die Leberblümchen (Hepatica nobilis) als Frühlingsboten erblüht.

Das Leberblümchen ist nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in Deutschland „besonders geschützt“. Es darf weder gepflückt noch ausgegraben werden!

Kommen Sie vorbei und erfreuen Sie sich an den zarten Schönheiten.

Fotos: ©Almut Bieber